Ablauf
Vom 01.03. bis 15.07. gilt laut Landeswaldgesetz Leinenpflicht für alle privat gehaltenen Hunde sowohl im Wald als auch auf der freien Flur, um die Brut- und Setzzeit der Vögel zu schützen und so einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz zu leisten.
Einzige Ausnahmen bilden Jagd-, Blinden-, Hüte-, Polizei- und sonstige Diensthunde im Rahmen ihres genehmigten Einsatzes...
Nichteinhaltung dieses Gesetzes kann teuer werden!